Ettlingen erhält planungsrechtlichen Instrumentenkasten für unbebaute oder brachliegende Grundstücke

Barbara Saebel MdL (Grüne) und Christine Neumann-Martin MdL (CDU): Ettlingen erhält planungsrechtlichen Instrumentenkasten für unbebaute oder brachliegende Grundstücke

Gemeinderat kann entscheiden, welche Maßnahmen umgesetzt werden

Ettlingen/Stuttgart. Die Landesregierung hat heute im Kabinett eine Rechtsverordnung beschlossen, um Baulücken schneller schließen und so stärker gegen einen angespannten Wohnungsmarkt vorgehen zu können. Ettlingen ist eine der Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt, die diese Richtlinie vom Gemeinderat beschließen kann. „Wohnraum ist knapp, daher begrüßen wir den Beschluss, der den Kommunen neue Instrumente an die Hand gibt, mit denen sie dem angespannten Wohnungsmarkt etwas entgegensetzen können“, so die Ettlinger Landtagsabgeordneten Barbara Saebel (Grüne) und Christine Neumann-Martin (CDU). Beide sind im Ausschuss für Landesentwicklung und Wohnen und haben an der Rechtsverordnung nach § 201a BauGB mitgearbeitet. Der Bund hatte den Ländern die Möglichkeit offen gelassen, hier mit eigenen Richtlinien nachzusteuern.

Zu den Instrumenten zählt ein Vorkaufsrecht für Gemeinden für unbebaute oder brachliegende Grundstücke. Außerdem bringt der Beschluss mehr Flexibilität bei Baugenehmigungen und Bebauungsplänen. Auch bereits bestehende Gebäude können nun leichter aufgestockt werden, ohne mehr Fläche zu versiegeln. Zudem ist ein verschärftes Baugebot enthalten. Eigentümerinnen und Eigentümer können so in die Pflicht genommen werden, auf ihren Grundstücken Wohnraum zu schaffen. Gemäß der Leitlinie ‚Innenentwicklung vor Außenentwicklung‘ können im Innenbereich nicht-genutzte Flächen Wohnfläche werden, um so wertvolle Grünflächen im Außenbereich zu schützen. Der aktuelle Beschluss gibt Städten und Gemeinden die Möglichkeit, sowohl mehr als auch nachhaltigen Wohnraum zu schaffen. Jede Kommune kann dann vor Ort selbst entscheiden, ob und welche Instrumente sie nutzen möchte oder nicht.

Die Rechtsverordnung zur Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201a Baugesetzbuch ist Teil des Baulandmobilisierungsgesetzes und gibt den Kommunen letztlich einen planungsrechtlichen Instrumentenkasten an die Hand. Das Baulandmobilisierungsgesetz ist ein Bundesgesetz, das verschiedene Maßnahmen für mehr Wohnraum enthält.

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