Der Landtag Baden-Württemberg

Der Landtag ist die gewählte Vertretung der Bürgerinnen und Bürger des Landes Baden-Württemberg. Er verabschiedet die Gesetze und den Haushalt, wählt den Ministerpräsidenten und kontrolliert die Landesregierung. Seit der Wahl des Landtags am 13. März 2016 gehören ihm 142 Abgeordnete an. Die Amtsdauer beträgt fünf Jahre.

Die Landesgesetzgebung ist die wichtigste Aufgabe des Landtags. Damit aus einem Gesetzentwurf ein gültiges Gesetz wird, muss der Landtag dem Entwurf mehrheitlich zustimmen. Eine Änderung der Verfassung des Landes ist nur mit einer Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten möglich.

Das Haushaltsrecht wird allgemein als „Königsrecht“ des Parlaments bezeichnet. Das bedeutet: Der Landtag entscheidet über den Landeshaushalt und damit über die Verwendung der öffentlichen Gelder. Im Haushaltsplan muss die Regierung dem Landtag detailliert vorlegen, welche Ausgaben sie plant, und die Volksvertretung entscheidet dann über den Haushalt.

Die Landtagsabgeordneten wählen in geheimer Abstimmung den Ministerpräsidenten. Dieser seine Regierung zusammen. Diese Regierung muss durch den Landtag bestätigt werden. Für den aktuellen 16. Landtag bilden Bündnis 90/ Die Grünen und die Christlich Demokratische Union (CDU) eine Koalition und damit die Regierung.

Der Landtag kontrolliert, ob die Landesregierung und ihre Verwaltung die Vorgaben des Landtags einhalten und umsetzen. Dazu bildet er Fachausschüsse, die den Geschäftsbereichen der Regierung entsprechen.

Um die Arbeit effektiv zu gestalten, schließen sich die Abgeordneten der gleichen Partei zu einer Fraktion zusammen. Die Fraktionen haben eigene Geschäftsstellen mit Fachreferenten, sie unterstützen die Abgeordneten in ihrer Arbeit.

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