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Plenarrede zu Förderung der Frauenhäuser

26. Januar 2023 | no comments | Landtag | by: Sebastian Schillinger

Plenarsitzung am Mittwoch, den 25. Januar 2023

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD
– Gesetz zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz)
Drucksache 17/3604
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Frauen sind nach wie vor zu oft von Gewalt betroffen. Das ist nicht hinnehmbar. Wir müssen die Betroffenen so gut wie irgend möglich schützen und sie auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben begleiten.

Als CDU-Landtagsfraktion bekennen wir uns ausdrücklich zur Istanbul-Konvention, namentlich zu der sich daraus ergebenden Verpflichtung, gewaltbetroffenen Frauen einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Schutz zu eröffnen.

Die 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser im Land nehmen dabei eine elementare Rolle ein. (
Nachdem es in der vergangenen Legislaturperiode vorrangig darum ging, die Finanzierung der Frauenschutzhäuser auf eine solide Grundlage zu stellen, haben wir uns für diese Legislaturperiode das Ziel gesetzt, Frauen- und Kinderschutzhäuser flächendeckend und bedarfsgerecht auszubauen. Daran arbeiten wir konsequent.

Das zeigt auch ein Blick auf die Faktenlage im Land:

Ungeachtet der vorrangigen kommunalen Zuständigkeiten im Rahmen der Daseinsvorsorge ist das Land in die freiwillige Unterstützung der Frauen- und Kinderschutzhäuser eingestiegen.

Die Haushaltsmittel im Bereich Gewalt gegen Frauen wurden von rund 1,7 Mio. Euro im Jahr 2017 auf knapp 11 Mio. Euro im Jahr 2021 erhöht. Für die Jahre 2023, 2024 stellen wir jeweils knapp 11,9 Mio. Euro zur Verfügung.

Mit den ( investiven Mitteln konnte der Ausbau der Frauen- und Kinderschutzhäuser von 785 Plätzen im Jahr 2019 auf 835 Plätze in 2021 vorangebracht werden.

Damit verfügt Baden-Württemberg über höhere Platzzahlen je Einwohner als Bayern, das in der Presseberichterstattung immer wieder besonders positiv erwähnt wird.,

Die verfügbaren Zahlen zur landesweiten Auslastung sprechen dafür, dass die Nachfrage im Land im Jahresmittel gedeckt werden kann. So lag die Auslastung 2021 bei 74,19 Prozent.

Dennoch kann es natürlich in Einzelfällen vor Ort auch Zeiten mit einer erhöhten regionalen Nachfrage geben, in denen nicht alle Frauen einen Platz am Ort ihrer Wahl finden können.

Deshalb verfolgen wir unser Ziel, Frauen- und Kinderschutzhäuser zielgerichtet bedarfsgerecht auszubauen, konsequent weiter. So befinden sich derzeit sowohl im Zuge des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ als auch im Rahmen der Landesförderung acht konkrete Bauvorhaben in Umsetzung; weitere sind geplant.

Diese Bauvorhaben führen dazu, dass sich die Frauenhausplätze im Land in den kommenden Jahren auch ohne gesetzliche Grundlage weiter erhöhen werden. Damit wird das Land seiner Verantwortung in diesem Bereich mehr als gerecht.

Nicht von der Hand weisen lässt sich demgegenüber, dass Lösungen für die Unterbringung von Frauen ohne Tagessatzanspruch gefunden werden müssen.

Zudem braucht es Schutzmöglichkeiten für Frauen, die bislang nur schwer Zugang zu Frauenhäusern erhalten haben, wie Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit älteren Söhnen.

Dabei bin ich im Lichte der bisherigen Entwicklungen überzeugt davon, dass wir hierfür auch ohne landesgesetzliche Vorgaben zügig zu tragfähigen Lösungen kommen werden.

Ich gehe sogar so weit, dass die aktuelle Gesetzesinitiative der SPD zur Unzeit kommt und sich damit selbst als Oppositionssymbolik entlarvt.

Denn was es im Allgemeinen benötigt und was auch der aktuelle GREVIO-Bericht, auf den Sie sich im Begründungsteil des Gesetzentwurfes beziehen, klar als notwendig identifiziert, ist die Ausarbeitung einer langfristigen Gesamtstrategie auf Bundesebene.

Hierzu gehört auch die Schaffung eines Rechtsrahmens für die verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern, für die sich Baden-Württemberg seit Jahren auch im Kontext des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen einsetzt.

Die Bundesfamilienministerin hat für 2024 eine entsprechende Gesetzesgrundlage in Aussicht gestellt.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen gibt es aus unserer Sicht keine Basis für den vorliegenden Gesetzentwurf.

Stattdessen werden wir den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen, um die Situation der Frauen- und Kinderschutzhäuser weiter kontinuierlich zu verbessern.

Dazu zählt auch die Weiterentwicklung der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen an Frauen- und Kinderschutzhäuser, die in diesem Jahr ansteht und die im bewährten Dialog mit den Kommunalen Landesverbänden sowie den Trägern der Frauen- und Kinderschutzhäuser erfolgen wird.

Darüber hinaus geht es auch darum, die Istanbul Konvention auf Landesebene weiter umzusetzen. Dazu sprechen wir im Laufe der heutigen Plenarsitzung ebenfalls.

Als CDU-Landtagsfraktion ist für uns klar: Wir setzen uns weiter mit aller Kraft für die Sicherheit der Frauen und Kinder im Land ein! Ein symbolischer Gesetzentwurf, der verfassungsrechtlich normierte Zuständigkeiten negiert und aktuelle landes- und bundespolitische Entwicklungen ignoriert, hilft uns dabei nicht weiter.

1 Jahr KfW-Förderstopp

24. Januar 2023 | no comments | Allgemein Landtag | by: Sebastian Schillinger

Vor genau einem Jahr stoppte Wirtschaftsminister Robert Habeck über Nacht das KfW-Förderprogramm für energieeffizientes Bauen. Zahlreiche Häuslebauer, die die Förderung in ihrer Finanzierung eingeplant hatte, wurden vor den Kopf gestoßen.  Neuste Umfragen der Wohnungswirtschaft zeigen, dass sich das besonders im sozialen Wohnbau auswirkt.  Die Vorsitzende des Arbeitskreis Landesentwicklung und Wohnen der CDU-Landtagsfraktion, Christine Neumann-Martin, kritisiert die anhaltende Förderflaute des Bundes scharf.

Die jüngste Umfrage des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen unter sozial orientierten Wohnbauunternehmen ist alarmierend: So werde ein Drittel der geplanten Wohnungen nicht gebaut werden können, im sozialen Wohnbau falle ein Fünftel der geplanten Projekte dem Rotstift zum Opfer, so Neumann-Martin. Die aktuelle Wohnbaukrise habe mehrere Ursachen, betont Neumann-Martin, die stark gestiegenen Baupreise in Zusammenhang mit der allgemeinen Inflation tragen das ihre zu der schwierigen Gesamtsituation bei. Hier brauche es den Staat, der mit langfristiger, verlässlicher Förderung entgegenwirkt.

„Wir brauchen eine verlässliche Förderpolitik durch den Bund. Die ständige Verschärfung von Gebäudestandards erweist der Bauwirtschaft einen Bärendienst. Wenn wir mehr Wohnraum brauchen, ist es nicht zielführend die Anforderungen und damit auch die Kosten immer weiter in die Höhe zu treiben. Die Bundesregierung spielt hier den Klimaschutz und die Bezahlbarkeit von Wohnraum gegeneinander aus. Sinnvoller wäre es die Energieeffizienz von Bestandsgebäuden zu verbessern. Hier ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis enorm. Das bedeutet für die Ampel aber auch: Regulierungen runter und Förderungen hoch“, so Neumann-Martin.

Sie kritisiert, dass das Wirtschaftsministerium zwar neue Förderprogramme aufgelegt habe, die Kriterien für energieeffizientes Bauen aber mehrfach stark verschärft wurden. So seien gerade Anfang des Jahres die Kriterien wieder kurzfristig verschärft worden. Das führe jedes Mal dazu, das Planungen neu begonnen werden müssten und treibe die Kosten zusätzlich in die Höhe. Die Effizienzsteigerungen, die damit im energetischen Bauen erreicht werden sollen, stünden aber in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen Kosten.

Stattdessen brauche es pragmatische Lösungen. „Wir schauen uns die Landesbauordnung an, um schnelleres und damit kalkulierbareres Planen zu ermöglichen. Ich unterstütze ebenfalls die angekündigte Realisierungsprämie des Landes für bezahlbaren Wohnraum. 6.000 € Realisierungsprämie zusätzlich für jede fertig gestellte Wohnung im Wohnbauförderprogramm ist ein starker Anreiz, begonnene Planungen auch zu beenden.“, so Neumann-Martin

Hintergrund:

https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/meldung/pid/land-plant-neue-realisierungspraemie-im-wohnraumfoerderprogramm-1

Neumann-Martin (CDU) und Saebel (GRÜNE) begrüßen Förderung des Landes für schnelleres Internet im Wahlkreis Ettlingen

1. September 2021 | no comments | Allgemein Landtag | by: Thomas Bening

Die Ettlinger Landtagsabgeordneten Christine Neumann-Martin (CDU) und Barbara Saebel (GRÜNE) begrüßen die Förderung des Landes für schnelleres Internet in Höhe von € 180.000,- Euro zur Erschließung der Förderschule in der Gemeinde Karlsbad, Ortsteil Ittersbach. „Es freut uns, dass mit dieser Finanzspritze ein weiterer weißer Fleck im Wahlkreis Ettlingen verschwindet und die Versorgung der Förderschule in Karlsbad-Ittersbach mit Anschluss an das Glaserfasernetz optimiert wird,“ so die beiden Landtagsabgeordneten. Neumann-Martin (CDU) und Saebel (GRÜNE) setzen sich parteiübergreifend dafür ein, dass schon bald weitere Einrichtungen im Wahlkreis eine Breitbandversorgung erhalten können.

Übergabe von elf Fahrzeugen an DLRG

14. Juli 2021 | no comments | Allgemein Landtag | by: Thomas Bening

„Es ist gerade das ehrenamtliche Engagement in den Hilfsorganisationen, das den Bevölkerungsschutz trägt und ohne das der Schutz der Bevölkerung bei großen Schadenslagen oder gar Katastrophen nicht funktionieren würde“, sagte Staatssekretär Wilfried Klenk am heutigen Mittwoch (14. Juli 2021) in Stuttgart anlässlich der Übergabe von elf Fahrzeugen an die DLRG. Das Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen hat aus den vom Landtag für den Katastrophenschutz zur Verfügung gestellten Investitionsmitteln elf moderne geländegängige Gerätewagen für die Tauchgruppen der DLRG im Gesamtwert von rund 1,3 Mio. Euro beschafft.

Staatssekretär Klenk übergab die Fahrzeuge und Anhänger, die das Innenministerium in enger Abstimmung mit den DLRG-Landesverbänden konzipiert hat, an die für den Fachdienst Wasserrettung verantwortlichen Landesverbände Baden und Württemberg der Deutschen Lebens-Rettung Gesellschaft (DLRG). Gemeinsam mit dem Präsidenten des DLRG Landesverbands Württemberg e.V., Armin Flohr, der Vizepräsidentin des DLRG Landesverbands Baden e.V., Christine Neumann-Martin MdL, und dem Vizepräsidenten des DLRG Landesverbandes Baden e.V., Heinz Thöne, dankte der Staatssekretär allen Helferinnen und Helfern für ihr Engagement im Bevölkerungsschutz. „Ich freue mich sehr, dass uns das Innenministerium das notwendige Werkzeug zur Verfügung stellt, um den Bürgerinnen und Bürgern in Gefahrensituationen noch besser helfen zu können“ so Armin Flohr, Präsident des DLRG Landesverbandes Württemberg e.V.

„Neben engagierten und gut ausgebildeten Menschen braucht es zur Bewältigung der Herausforderungen im Bevölkerungsschutz auch eine umfassende, technisch moderne und für die vielfältigen Einsatzzwecke geeignete Ausstattung. Daher ist es dem Land und auch mir persönlich ein besonderes Anliegen, die Katastrophenschutzeinheiten in Baden-Württemberg im Rahmen des finanziell Möglichen so auszustatten, dass sie im Schadensfall schnell und effektiv Hilfe leisten können“, betonte der Staatssekretär.

Eine moderne und gute Ausstattung trage erheblich zur Motivation der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bei. Sie sei das Rüstzeug für ihre wichtige Aufgabe. Klenk: „Wer engagiert arbeitet, braucht auch gutes Material und moderne Technik. Die heute zu übergebenden Fahrzeuge leisten hierzu einen wichtigen Beitrag.“

Die Fachabteilung des Innenministeriums hat in enger Abstimmung mit den DLRG-Landesverbänden einen neuen geländegängigen Gerätewagen-Wasserrettung für die Tauchgruppen konzipiert und die erforderliche Leistungsbeschreibung erarbeitet.

Eckdaten zu den Fahrzeugen:

  • Fahrgestell Mercedes-Benz Sprinter Typ 519 CDI 
  • Kastenwagen mit Hoch-Dach und Rundumverglasung
  • Länge 6967 mm, Breite 2020 mm, Höhe 3090 mm
  • Zulässige Gesamtmasse 5 t
  • Dieselmotor Euro VI
  • Antriebsleistung 140 KW (190 PS) 
  • Allradantrieb, Automatikgetriebe
  • Klimaanlage und Standheizung
  • 6 Sitzplätze in drei Reihen
  • Regalsystem für die Unterbringung des organisationseigenen Materials für Rettungstaucher (auch für Eisrettung)
  • Finanzierungsvolumen rund 1,3 Mio. Euro (ca. 120.000 Euro je Fahrzeug)

(Urheberrecht Text: Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg)

Das Land beteiligt sich an den Kosten der Anschlussunterbringung für Geflüchtete

15. Juni 2021 | no comments | Allgemein Fraktion Landtag | by: Andreas Köhler

Stadt- und Landkreise erhalten für das Jahr 2020 170 Millionen Euro als Beteiligung des Landes für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek: „Die erhebliche finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich auch ein Zeichen der Wertschätzung für die engagierte Arbeit vor Ort.“

Die 44 Stadt- und Landkreise erhalten vom Land für das Jahr 2020 Zahlungen in Höhe von insgesamt 170 Millionen Euro als Beteiligung des Landes an den Kosten der Stadt- und Landkreise für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. „Der Landkreis Karlsruhe wird davon rund 6,5 Million Euro erhalten“, teilte die CDU-Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin MdL mit. Die Beträge werden im Juni an die kreisfreien Städte und Landkreise ausgezahlt.

Bekanntlich ist die Zuständigkeit für den Bereich Migration und damit auch für die Aufnahme Geflüchteter im Land mit Beginn der neuen Legislaturperiode auf das (neue) Ministerium der Justiz und für Migration übergegangen. Im Ressort von Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges wird sich Staatssekretär Siegfried Lorek schwerpunktmäßig um den Themenbereich der Migration kümmern. Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek sagt: „Das Land unterstützt Stadt- und Landkreise bei den Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Personen in der Anschlussunterbringung nach Kräften. Die erhebliche finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich auch ein Zeichen der Wertschätzung für die engagierte Arbeit vor Ort. Nach dem Ressortwechsel des Zuständigkeitsbereichs für Migration haben die Kommunen nicht nur weiterhin einen verlässlichen Ansprechpartner. Dadurch, dass sich nun ein eigener Staatssekretär federführend dieser Thematik annimmt, hat die Landesregierung auch zum Ausdruck gebracht, dass sie diesem Thema eine besondere Bedeutung beimisst. In meiner täglichen Arbeit werde ich den engen Austausch mit den Stadt- und Landkreisen und den Kommunen vor Ort suchen.“

420.000 Euro aus der Sportstättenförderung für Ettlingen

4. Juni 2021 | no comments | Landtag | by: Thomas Bening

Die Landtagsabgeordneten des Wahlkreises Ettlingen, Christine Neumann-Martin und Barbara Saebel, freuen sich, dass 420.000 Euro aus der Sportstättenförderung des Landes in den Wahlkreis Ettlingen fließen.

Der Landkreis Karlsruhe erhält 420.000 Euro für die Sanierung einer Dreifeldsporthalle und den Neubau der Nebenräume an der Albert-Einstein-Schule Ettlingen.

„Das ist eine tolle Nachricht für die Schulgemeinschaft der Albert-Einstein-Schule und für Ettlingen, ein weiterer Baustein in der Generalsanierung bzw. den Neubau des Beruflichen Bildungszentrums Ettlingen“, so die beiden Abgeordneten.

Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Solidarpakts Sport im Jahr 2021 insgesamt 84 kommunale Sportstättenbauprojekte mit rund 13,1 Millionen Euro. Der Fördersatz beträgt in der Regel 30 Prozent der zuschussfähigen Ausgaben. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Sportstätten vielfältig genutzt werden können.

Christine Neumann-Martin MdL als stellv. Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion gewählt – Sprecherin und Arbeitskreisvorsitzende für den Geschäftsbereich des neuen Ministeriums „Landesentwicklung und Wohnen“

19. Mai 2021 | no comments | Fraktion Landtag | by: Thomas Bening

Die Ettlinger CDU-Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin MdL wurde zu einer von vier stellv. Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg gewählt. Die Wahl fand am Dienstagnachmittag statt. Außerdem gewählt wurden die Landtagsabgeordneten Thomas Blenke, Thomas Dörflinger und Stefan Teufel.

Des Weiteren führt Neumann-Martin MdL zukünftig als Sprecherin und Vorsitzende den Arbeitskreis (AK) „Landesentwicklung und Wohnen“. In diesem Arbeitskreis arbeiten alle CDU-Abgeordneten mit, die dem gleichnamigen Ausschuss des Landtags angehören.

„Ich freue mich über das Vertrauen meiner Kolleginnen und Kollegen. Dieses neu zugeschnittene Ressort bietet die Chance, das Zukunftsthema Wohnen im ganzen Land, sei es in der Großstadt, im Ballungsraum wie in Ettlingen, oder im Ländlichen Raum voranzubringen“, so die CDU-Landtagsabgeordnete.

Christine Neumann-Martin MdL in AG „Gesundheit und Soziales“ im Rahmen der Koalitionsverhandlungen berufen

13. April 2021 | no comments | Fraktion Landtag | by: Thomas Bening

Die Ettlinger CDU-Landtagsabgeordnete und gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg wurde als stellvertretende Vorsitzende in die AG „Gesundheit und Soziales“ im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN berufen.

Dies teilte CDU-Generalsekretär Manuel Hagel der Abgeordneten am Nachmittag mit.

Sie freue sich über die Berufung und auf die bevorstehende verantwortungsvolle Aufgabe, so Neumann-Martin MdL. Außerdem biete es die Möglichkeit, die Erfahrungen aus den zurückliegenden fünf Jahren, sowie seine eigenen (Verbesserungs-)Vorschläge mit in die Koalitionsverhandlungen einbringen zu können, so die CDU-Landtagsabgeordnete.

Christine Neumann-Martin MdL möchte Ettlingen als Modellkommune

25. März 2021 | no comments | Allgemein Landtag | by: Andreas Köhler

Die Ettlinger CDU-Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin hat heute in einem Brief an Ministerpräsident Kretschmann die Forderung des Ettlinger Oberbürgermeisters Johannes Arnold unterstützt, Ettlingen als Modellkommune nach Tübinger Vorbild zu machen.

In Ihrem Brief hat die Abgeordnete die Ettlinger Initiative gelobt, die über strenge Schutzmaßnahmen und ein Testkonzept ermöglichen soll, dass bestimmte Bereiche des öffentlichen Lebens wieder geöffnet werden können. „In Tübingen und Rostock werden diese Modelle bereits erfolgreich getestet“, erklärt die Abgeordnete. „Nur wenn wir Konzepte ausprobieren, können wir wirklich wissen, ob diese in der Praxis funktionieren“, so Neumann-Martin weiter.

In einer E-Mail hatte Oberbürgermeister Arnold dem Ministerpräsidenten zuvor die umfangreichen Maßnahmen der Stadt Ettlingen mitgeteilt, welche hier bereits angegangen wurden und deren Umsetzung in nächster Zeit geplant sind.

Ettlingen ist damit der Aufforderung der Bundeskanzlerin nachgekommen und hat mit eigener Initiative und Kreativität die Voraussetzungen geschaffen, als Modellkommune weitere Öffnungsschritte innerhalb des strengen Ettlinger Konzepts zu ermöglichen.

Die Kanzlerin hatte heute in einer Regierungserklärung gesagt: „Es ist keinem Bürgermeister und keinem Landrat verwehrt, das zu tun, was in Tübingen und Rostock gemacht wird“.

Nun ist die Landesregierung am Zuge und kann mit der Zulassung als Modellkommune bestimmte Regelungen der Corona-Verordnung für Ettlingen erlassen.