Das Land beteiligt sich an den Kosten der Anschlussunterbringung für Geflüchtete
Stadt- und Landkreise erhalten für das Jahr 2020 170 Millionen Euro als Beteiligung des Landes für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für Geflüchtete in der Anschlussunterbringung. Migrationsstaatssekretär Siegfried Lorek: „Die erhebliche finanzielle Beteiligung des Landes ist ausdrücklich auch ein Zeichen der Wertschätzung für die engagierte Arbeit vor Ort.“ Die 44 Stadt- und Landkreise erhalten vom Land…