Plenarrede zu Förderung der Frauenhäuser

Plenarsitzung am Mittwoch, den 25. Januar 2023

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD
– Gesetz zur Förderung der Frauen- und Kinderschutzhäuserinfrastruktur (Frauenhausgesetz)
Drucksache 17/3604
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

Frauen sind nach wie vor zu oft von Gewalt betroffen. Das ist nicht hinnehmbar. Wir müssen die Betroffenen so gut wie irgend möglich schützen und sie auf dem Weg in ein gewaltfreies Leben begleiten.

Als CDU-Landtagsfraktion bekennen wir uns ausdrücklich zur Istanbul-Konvention, namentlich zu der sich daraus ergebenden Verpflichtung, gewaltbetroffenen Frauen einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratung und Schutz zu eröffnen.

Die 44 Frauen- und Kinderschutzhäuser im Land nehmen dabei eine elementare Rolle ein. (
Nachdem es in der vergangenen Legislaturperiode vorrangig darum ging, die Finanzierung der Frauenschutzhäuser auf eine solide Grundlage zu stellen, haben wir uns für diese Legislaturperiode das Ziel gesetzt, Frauen- und Kinderschutzhäuser flächendeckend und bedarfsgerecht auszubauen. Daran arbeiten wir konsequent.

Das zeigt auch ein Blick auf die Faktenlage im Land:

Ungeachtet der vorrangigen kommunalen Zuständigkeiten im Rahmen der Daseinsvorsorge ist das Land in die freiwillige Unterstützung der Frauen- und Kinderschutzhäuser eingestiegen.

Die Haushaltsmittel im Bereich Gewalt gegen Frauen wurden von rund 1,7 Mio. Euro im Jahr 2017 auf knapp 11 Mio. Euro im Jahr 2021 erhöht. Für die Jahre 2023, 2024 stellen wir jeweils knapp 11,9 Mio. Euro zur Verfügung.

Mit den ( investiven Mitteln konnte der Ausbau der Frauen- und Kinderschutzhäuser von 785 Plätzen im Jahr 2019 auf 835 Plätze in 2021 vorangebracht werden.

Damit verfügt Baden-Württemberg über höhere Platzzahlen je Einwohner als Bayern, das in der Presseberichterstattung immer wieder besonders positiv erwähnt wird.,

Die verfügbaren Zahlen zur landesweiten Auslastung sprechen dafür, dass die Nachfrage im Land im Jahresmittel gedeckt werden kann. So lag die Auslastung 2021 bei 74,19 Prozent.

Dennoch kann es natürlich in Einzelfällen vor Ort auch Zeiten mit einer erhöhten regionalen Nachfrage geben, in denen nicht alle Frauen einen Platz am Ort ihrer Wahl finden können.

Deshalb verfolgen wir unser Ziel, Frauen- und Kinderschutzhäuser zielgerichtet bedarfsgerecht auszubauen, konsequent weiter. So befinden sich derzeit sowohl im Zuge des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ als auch im Rahmen der Landesförderung acht konkrete Bauvorhaben in Umsetzung; weitere sind geplant.

Diese Bauvorhaben führen dazu, dass sich die Frauenhausplätze im Land in den kommenden Jahren auch ohne gesetzliche Grundlage weiter erhöhen werden. Damit wird das Land seiner Verantwortung in diesem Bereich mehr als gerecht.

Nicht von der Hand weisen lässt sich demgegenüber, dass Lösungen für die Unterbringung von Frauen ohne Tagessatzanspruch gefunden werden müssen.

Zudem braucht es Schutzmöglichkeiten für Frauen, die bislang nur schwer Zugang zu Frauenhäusern erhalten haben, wie Frauen mit Behinderungen oder Frauen mit älteren Söhnen.

Dabei bin ich im Lichte der bisherigen Entwicklungen überzeugt davon, dass wir hierfür auch ohne landesgesetzliche Vorgaben zügig zu tragfähigen Lösungen kommen werden.

Ich gehe sogar so weit, dass die aktuelle Gesetzesinitiative der SPD zur Unzeit kommt und sich damit selbst als Oppositionssymbolik entlarvt.

Denn was es im Allgemeinen benötigt und was auch der aktuelle GREVIO-Bericht, auf den Sie sich im Begründungsteil des Gesetzentwurfes beziehen, klar als notwendig identifiziert, ist die Ausarbeitung einer langfristigen Gesamtstrategie auf Bundesebene.

Hierzu gehört auch die Schaffung eines Rechtsrahmens für die verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern, für die sich Baden-Württemberg seit Jahren auch im Kontext des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ von Bund, Ländern und Kommunen einsetzt.

Die Bundesfamilienministerin hat für 2024 eine entsprechende Gesetzesgrundlage in Aussicht gestellt.

Aufgrund dieser Rahmenbedingungen gibt es aus unserer Sicht keine Basis für den vorliegenden Gesetzentwurf.

Stattdessen werden wir den in den vergangenen Jahren eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen, um die Situation der Frauen- und Kinderschutzhäuser weiter kontinuierlich zu verbessern.

Dazu zählt auch die Weiterentwicklung der Verwaltungsvorschrift über die Gewährung von Zuwendungen an Frauen- und Kinderschutzhäuser, die in diesem Jahr ansteht und die im bewährten Dialog mit den Kommunalen Landesverbänden sowie den Trägern der Frauen- und Kinderschutzhäuser erfolgen wird.

Darüber hinaus geht es auch darum, die Istanbul Konvention auf Landesebene weiter umzusetzen. Dazu sprechen wir im Laufe der heutigen Plenarsitzung ebenfalls.

Als CDU-Landtagsfraktion ist für uns klar: Wir setzen uns weiter mit aller Kraft für die Sicherheit der Frauen und Kinder im Land ein! Ein symbolischer Gesetzentwurf, der verfassungsrechtlich normierte Zuständigkeiten negiert und aktuelle landes- und bundespolitische Entwicklungen ignoriert, hilft uns dabei nicht weiter.

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