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Christine Neumann-Martin MdL zum Jahreskrankenhausbauprogramm

Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion zu Fördermaßnahmen in Karlsruhe

„Das Land fördert mit dem Jahreskrankenhausbauprogramm 2020 die Sanierung des Hauses H im Städtischen Klinikum Karlsruhe sowie Sanierungsmaßnahmen im Haus M und V des Diakonissenkrankenhauses der ViDia Kliniken Karlsruhe,“ erklärt die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Christine Neumann-Martin.

Im Städtischen Klinikum sei geplant, das Gebäude H zu sanieren und die Funktionen HNO, Audiologie und Phoniatrie sowie die Schlaflabore dort unterzubringen. Am Standort Karlsruhe-Rüppurr (Diakonissenkrankenhaus) sollen die bisher vorwiegend für die Verwaltung angemieteten Räume nun teilweise für die stationäre Versorgung genutzt werden. Dies ist möglich, weil nach dem Zusammenschluss der Vincentius-Kliniken und dem Diakonissenkrankenhaus Doppelstrukturen abgebaut werden und die Räume in Rüppurr nicht mehr für die Verwaltung benötigt werden.

Am 10. März hat der Ministerrat das Jahreskrankenhausbauprogramm 2020 beschlossen. Mit 248 Mio. Euro werden 19 Bauvorhaben und 2 Planungsraten im ganzen Land gefördert. Die geschätzten Kosten für die Sanierung am Städtischen Klinikum betragen 11,509 Mio. Euro, für das Diakonissenkrankenhaus werden mit Kosten von Höhe von 19,597 Mio. Euro gerechnet. Die konkrete Höhe der Landesförderung kann erst nach Abschluss der Fördergespräche endgültig beziffert werden.

Dazu erklärt Christine Neumann-Martin, Mitglied der CDU-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg: „Mit der Förderzusage setzt das Land ein deutliches Signal für die Unterstützung und die Weiterentwicklung der Krankenhausstrukturen. Gerade in Zeiten wie diesen wird deutlich, dass wir überall im Land eine qualitativ hochwertige stationäre Versorgung benötigen. Dafür stellt der Landtag in den Jahren 2016 bis 2021 mehr als 3 Mrd. Euro zur Verfügung.“

„Baden-Württemberg zählt damit zu den wenigen Ländern, die ihren Investitionsverpflichtungen für die Krankenhäuser angemessen nachkommen. Wenn die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft dennoch beklagt, dass mehr als die Hälfte der Krankenhäuser im Land Verluste machen, muss uns das nachdenklich stimmen“, so die gesundheitspolitische Sprecherin weiter. „Es ist ein deutliches Indiz dafür, dass die überdurchschnittlichen Lohn- und Betriebskosten in Baden-Württemberg mit der Leistungsvergütung der Krankenkassen nicht hinreichend gegenfinanziert werden. Hier sind also weitere Verbesserungen zwingend notwendig.“

CDU und GRÜNE habe in ihrem Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg vereinbart, eine Krankenhausplanung aufzubauen, die sich am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bevölkerung orientiert, die ambulante und stationäre Angebote intelligent miteinander verzahnt und die unter besonderer Berücksichtigung von Qualität und Erreichbarkeit auch zukünftig eine gute medizinische Versorgung aller Menschen im Land sicherstellt.

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