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Neumann-Martin MdL im Gespräch mit vdek

Weiterentwicklung der gesundheitlichen Versorgung im Land

Christine Neumann-Martin MdL, gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion sowie weitere Sozialpolitiker haben mit Vertretern der Landesvertretung Baden-Württemberg des Verbands der Ersatzkassen (vdek) aktuelle Fragen der gesundheitlichen Versorgung im Land und der Weiterentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung erörtert.

Im Mittelpunkt des Gesprächs mit dem vdek stand der Austausch über den von Bundesgesundheitsminister Spahn vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung (Faire-Kassenwahl-Gesetz – GKV-FKG).

Für die Ersatzkassenvertreter legte Biggi Bender, Leiterin der Landesvertretung Baden-Württemberg der Ersatzkassen, dar, dass aus ihrer Sicht insbesondere die vom Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen am Risikostrukturausgleich essentiell seien. Die geltende Finanzausgleichssystematik benachteilige viele Krankenkassen strukturell und bevorzuge gleichzeitig wenige andere. Deshalb sei es dringend nötig, die Zielgenauigkeit des Ausgleichsverfahrens zu erhöhen – einerseits durch die Einführung des sogenannten Regionalfaktors, andererseits durch eine Schärfung des Verbots der Diagnosevergütung. Da die Krankenkassen die regionalen Versorgungsstrukturen nur bedingt beeinflussen könnten, sollten sie auch nicht dafür belohnt oder bestraft werden, dass sie in bestimmten Regionen Versorgung finanzieren und in anderen nicht.

Die Sozialpolitiker machten in diesem Zusammenhang deutlich, dass ihnen und der gesamten Fraktion sehr an einem gerechten Ausgleichsystem gelegen sei. Dies sei konstitutiv für die solidarische Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung. Gleichwohl könnten die angestrebten Änderungen nur mitgetragen werden, wenn sie nicht dazu führen, dass weitere Finanzmittel aus den hiesigen Versorgungsstrukturen abfließen. Der geltende Risikostrukturausgleich schöpfe bereits seit der Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 die überdurchschnittliche Finanzkraft der baden-württembergischen Beitragszahler (Stichwort: überdurchschnittliche Löhne = überdurchschnittliche Kassenbeiträge) vollständig ab. Gleichzeitig flössen nur bundeseinheitliche Zuweisungen ins Land zurück, was den überdurchschnittlichen Vergütungen, die für Ärzte, Krankenschwestern und viele andere Gesundheitsberufe aufgewendet werden müssten, nicht gerecht werde. Weitere Abflüsse werde die Fraktion nicht mittragen.

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