Firmenchef kämpft für Qualitätsstandards
Staatssekretär informiert sich bei Steininger in Söllingen über Reparaturasphalt für den Straßenbau
Pfinztal (fini). Das Problem liegt gewissermaßen auf der Straße: Die Rede ist von Schlaglöchern im Straßenbelag, die für Verkehrsteilnehmer ärgerlich sind und teilweise auch eine Gefahr darstellen. Zur Ausbesserung der Schlaglöcher kommt Reparaturasphalt zum Einsatz. Was wenige wissen: Für diesen Asphalt gibt es so gut wie keine verbindliche Qualitätsnormen. Bei einem Besuch beim Pfinztaler Unternehmen Steininger Straßenbauprodukte hat sich Staatssekretär Steffen Bilger jetzt ein Bild davongemacht, wie es auch anders geht.
Sonst gebe es in Deutschland „für nahezu alle Bereiche Normen“, stellte Christine Neumann-Martin, Landtagsabgeordnete für den Wahlkreis Ettlingen, fest. Sie hatte den parlamentarischen Staatssekretär für Verkehr und digitale Infrastruktur, Steffen Bilger, zum Besuch nach Söllingen eingeladen.
Welche Folgen die unzureichenden Qualitätsvorgaben bei Reparaturasphalt haben, schilderte Bernd Steininger: „In vielen der Reparaturasphalten sind mineralölstämmige Lösungsmittel sowie Altöle und Bitumenabfälle enthalten“. In Baden-Württemberg werden seiner Einschätzung nach „bei circa 90 Prozent der Autobahnen nicht dauerhaft und mit gefährlichen Lösungsmitteln versetzten Reparaturasphalte“ eingesetzt. Das hat Auswirkungen auf die Mitarbeiter, die nach dem Umgang mit solchen Asphalten über Kopfweh klagen. Auch für die Umwelt, speziell für das Grundwasser, stellten die Mischungen eine Gefahr dar. Durch den Einsatz von „tausenden Tonnenungeprüften Materials, das überhaupt nicht aushärtet, entstehen durch Regen und Hitze gefährliche Schmierfilme“. Geschieht dann ein Motoradunfall, dann wird dieser in der Regel nicht mit dem ausgebesserten Schlagloch in Verbindung gebracht „da die Motorradfahrer meist noch ein Stück weiter schlittern“, so Steininger.
Das überhaupt solche Asphalte verwendet liegt an der Art der Beschaffung: „Beim Einkauf des Reparaturasphalts steht der niedrige Preis ganz eindeutig vor der Qualität“, wie Steininger schildert. Zwar gebe es inzwischen ein Hinweispapier, das „in Urteilen als Stand der Technik aufgeführt wird“. Aber in diesem Hinweispapier würden „wesentliche Qualitätsparameter“ fehlen, so der Firmenchef. In den Augen von Steininger ist es wichtig, dass man von Seiten der Politik „verbindliche Qualitätsvorgeben“ festsetzt und für mehr Transparenz sorgt. Werden die verwendeten Inhaltsstoffe aufgeführt, dann stelle dies auch einen Schutz für diejenigen dar, die mit den Materialien umgehen.
BNN vom 24.09.2020 (Ausgabe HARDT Nr. 222/2020)