Christine Neumann-Martin zu Besuch in der ViDia Klinik Karlsruhe

Christine Neumann-Martin traf sich erneut zu einem Austausch mit Richard Wentges, Vorstandsvorsitzender der ViDia Kliniken Karlsruhe, zum Thema „Notwendige Finanzhilfen vor der geplanten Krankenhausreform“. Diese Besprechung sollte wiederholt auf die angespannte Situation der Krankenhäuser in unserem Land aufmerksam machen. Leider hat sich in der Zwischenzeit die Lage weiter zugespitzt. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser ist desaströs. Alleine in Baden-Württemberg erwarten die Kliniken ein Defizit von 800 Millionen Euro für das laufende Jahr. Die ViDia Kliniken, das Städtische Klinikum und das SRH Klinikum Karlsbad-Langensteinbach erwarten für 2023 in Summe Mehrkosten in Höhe von rund 40 Millionen Euro, für die aktuell keine Finanzierung vorgesehen ist.

Die Karlsruher Kliniken hatten deswegen am 10.05.2024 erneut zu einem Austausch eingeladen, um nochmals eindringlich auf die dramatische Situation aufmerksam zu machen. Die Kliniken benötigen dringend sofortige finanzielle Unterstützung, um die Zeit bis zum Greifen einer ohne Zweifel erforderlichen Krankenhaus-Strukturreform, sicherzustellen. Die Karlsruher Klinik-Chefs sehen die Versorgung in Karlsruhe ansonsten gefährdet und fordern überdies, dass die eigentlichen Experten in die Überlegungen der Expertenkommission für die Krankenhaus-Reform einbezogen werden.

Erfreulicherweise beschloß das Bundeskabinett am 15.05.2024 das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) mit folgenden Zielen:

Bessere Behandlungsqualität, weniger Bürokratie sowie der Erhalt eines lückenlosen Netzes von Krankenhäusern in ganz Deutschland. Damit wird die Finanzierungssystematik der stationären Versorgung grundlegend verändert. Statt wie bisher jede einzelne Krankenhausbehandlung über Fallpauschalen abzurechnen, soll ein Großteil der stationären Versorgung unabhängig von der tatsächlichen Leistungserbringung vergütet werden. Hierzu sollen die zuständigen Landesbehörden den Krankenhäusern Leistungsgruppen zuweisen, für die bundesweit gültige Qualitätsanforderungen gelten.

Darüber freuen wir uns.

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