|

Christine Neumann-Martin MdL zur Ortseingangsbeschilderung Waldbronn

Waldbronn darf Ortseingangsbeschilderung ergänzen

„Die Gemeinde Waldbronn kann ab 01. Februar 2020 auf dem Ortsschild den Zusatz „Staatlich anerkannter Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb“ führen“, dies teilte Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin (CDU) mit. Im Sommer 2018 hatte die Gemeinde bei der Landesregierung beantragt, eine Zusatzbezeichnung auf die Beschilderung aufnehmen zu dürfen, die auf den besonderen Charakter des Ortes mit seinen Thermalquellen, dem Kur- und Rehazentrum hinweisen. Bereits im Herbst 2018 hatte Tourismusminister Guido Wolf der Abgeordneten Neumann-Martin signalisiert, dass er dieses Anliegen unterstütze. Allerdings mussten zwischen dem Landesverkehrsministerium und dem Innenministerium auf Fachebene abgeklärt werden, inwieweit verkehrsrechtliche Fragen entgegenstehen.

„Dieser Zusatz auf dem Ortsschild macht den besonderen Charakter als Kurort sofort sichtbar,“ erklärt Neumann-Martin. „Das Land unterstützt damit sichtbar die Bemühungen der Gemeinde Waldbronn sich als attraktiver Tourismusstandort weiterzuentwickeln.“ Die Abgeordnete erinnerte daran, dass Tourismusminister Wolf 2018 und 2019 auch Fördergelder des Landes für die Sanierung und Aufwertung des Kurstandortes überreicht hatte und damit das Engagement des Landes für die Steigerung der Attraktivität von Waldbronn als Kurort, aber auch als wichtiges touristisches Ziel, verdeutlicht hatte.

Hintergrundinformationen:

Auf Vorschlag von Innenminister Thomas Strobl ermöglicht die Landesregierung, dass 38 Kurorte im Land zukünftig ihre Kurort-Prädikate auf den Ortstafeln an den Ortseingängen führen können. Damit trägt die Landesregierung der Ortsschilderinitiative des Heilbäderverbands Baden-Württemberg e. V. Rechnung. Der Verband hatte sich dafür eingesetzt, die Prädikate (z. B. Staatlich anerkanntes Heilbad oder Staatlich anerkannter Ort mit Heilquellen-Kurbetrieb) durch Aufnahme auf die Ortstafeln deutlicher herausstellen und gegenüber Gästen und der Bevölkerung vor Ort besser und umfassender kommunizieren zu können. Die Landesregierung kann laut Gemeindeordnung auf Antrag an Gemeinden für diese selbst oder für einzelne Ortsteile sonstige Bezeichnungen (sog. Zusatzbezeichnungen) verleihen, die auf der geschichtlichen Vergangenheit, der Eigenart oder der heutigen Bedeutung der Gemeinden oder der Ortsteile beruhen. Diese Voraussetzungen sind für die Kurorte im Hinblick auf die staatliche Anerkennung der entsprechenden Prädikate nach dem Gesetz über die Anerkennung von Kurorten und Erholungsorten erfüllt. Titel, die auf Grund allgemeiner kommunalrechtlicher Vorschriften amtlich verliehen worden sind, können wiederum nach dem Straßenverkehrsrecht auf der Ortstafel geführt werden.

Similar Posts