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Christine Neumann-Martin MdL informiert über Innovationsfonds Kunst 2018

„Ein wichtiges Förderinstrument im Bereich Kunst und Kultur, der Innovationsfonds Kunst, wird neu ausgeschrieben“, erklärt die Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin, die auch Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist. Das Land unterstützte damit Kunst- und Kulturprojekte von gemeinnützigen, im Land Baden-Württemberg ansässigen Einrichtungen und Institutionen. Die Ausschreibung umfasst die Bereiche: „Innovative Projekte“, „Kulturelle Bildung“, „Kunst und Kultur für das ganze Land“ und „Interkultur“.

Die Förderentscheidungen werden durch eine unabhängige Jury getroffen. Die Förderhöchstsumme beträgt bei allen Programmlinien 50.000 Euro. Die Mindestfördersumme umfasst 10.000 Euro. Antragsfrist ist der 30. April 2018.

Antragsberechtigt sind in der Regel gemeinnützige Institutionen wie Stiftungen, Vereine, öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Körperschaften. Diese müssen dem Ressortbereich der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg zugeordnet sein.

Weitere Informationen zur Ausschreibung, die Ausschreibungsunterlagen erteilt das Ministerium für Forschung, Wissenschaft und Kunst.

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