Christine Neumann-Martin MdL: „Ein erster Erfolg für Anwohner der Muggensturmer Straße in Malsch“
„Während der weiteren Bauarbeiten auf der A5 wird es in der Muggensturmer Straße in Malsch voraussichtlich eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung aus Lärmschutzgründen auf 30 km/h geben“, erklärte Landtagsabgeordnete Christine Neumann-Martin. Dies wurde ihr vom Landratsamt Karlsruhe mitgeteilt. Der 2.Bauabschnitt auf der A 5 (A 5 FDE Ettlingen West AS Ettlingen bis AS Rastatt) wird voraussichtlich von April bis Oktober 2018 durchgeführt werden. Es sei damit zu rechnen, dass die Lärm- und Verkehrsbelastung durch Fahrzeuge, die die Baustelle umfahren, in der ohnehin lärmgeplagten Straße, auch während dem zweiten Bauabschnitt zunehmen werde. Das Landratsamt werde daher beim Regierungspräsidium Karlsruhe die Zustimmung für eine befristete Geschwindigkeitsbeschränkung beantragen.
Nach einem Vor-Ort Termin gemeinsam mit der CDU Malsch im Sommer 2017, hatte die Landtagsabgeordnete sich an das Landratsamt gewandt und um Unterstützung für die Anwohner der Muggensturmer Strasse gebeten. Die daraufhin durchgeführten neuen Messungen und aktualisierten Lärmberechnungen hatten ergeben, dass der einschlägige Richtwert für eine nächtliche Geschwindigkeitsbeschränkung von 60 dB (A) zwischen der Einmündung Am Federbach und der Muggensturmer Straße 29 an vielen Hausfassaden überschritten werde.
„Ich freue mich über diesen ersten Erfolg für die Anwohner der Muggensturmer Straße“, erklärte Neumann-Martin. „Ich hätte mir aber eine grundsätzliche Entlastung der Anwohner gewünscht“. Deshalb werde sie sich auch an den zukünftigen Bundesverkehrsminister wenden, um eine generelle Regelung für Geschwindigkeitsbeschränkungen von Ortsdurchfahrten zu erreichen.