Pressemitteilung: Ertüchtigung des Rheinhochwasserdamms HWD XXV im geplanten Polder Bellenkopf/Rappenwört

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hat auf die kleine Anfrage der Landtagsabgeordneten Christine Neumann-Martin zur Ertüchtigung des Rheinhochwasserdamms HWD XXV im geplanten Polder Bellenkopf/Rappenwört reagiert und eine Stellungnahme abgegeben.

Die Sicherheit der Hochwasserschutzanlagen entlang des Rheins hat höchste Priorität. Im Hinblick auf die zunehmend intensiveren Extremwetterereignisse und den Klimawandel ist eine kontinuierliche Verbesserung der bestehenden Hochwasserschutzmaßnahmen unabdingbar. Der Rheinhochwasserdamm HWD XXV im Bereich des Polders Bellenkopf/Rappenwört ist ein wesentlicher Bestandteil der Hochwasserschutzinfrastruktur, um sowohl die Anwohnerinnen und Anwohner als auch die Infrastruktur der Region vor möglichen Überschwemmungen zu schützen.

Der Hintergrund der Anfrage von Christine Neumann-Martin MdL liegt in einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 1. Dezember 2023, in dem der Planfeststellungsbeschluss zur Sanierung des Hochwasserdamms HWD XXV für nicht vollziehbar erklärt wurde. Um die Rechtmäßigkeit des Beschlusses wiederherzustellen und mit den Arbeiten zum Hochwasserschutz beginnen zu können, sind eine Überarbeitung der Planung und ein ergänzendes Verfahren erforderlich.

In der Stellungnahme des Ministeriums wird betont, dass die geplante Ertüchtigung des Damms eine notwendige Maßnahme darstellt, um den aktuellen und zukünftigen Anforderungen des Hochwasserschutzes gerecht zu werden. Dabei sind sowohl technische als auch ökologische Aspekte zu berücksichtigen. Das Ministerium versichert, dass alle relevanten Umwelt- und Naturschutzauflagen beachtet und gegebenenfalls angepasst werden, um auch in ökologischer Hinsicht ein nachhaltiges Hochwasserschutzkonzept zu entwickeln. Daher werden derzeit verschiedene Variantenprüfungen vollzogen.

Aufgrund lokal unterschiedlicher Baugrundverhältnisse kann es zu längeren Bauzeiten kommen. Derzeit geht der Landesbetrieb Gewässer beim Regierungspräsidium Karlsruhe nach grober Abschätzung von einer Bauzeit von insgesamt etwa sechs bis sieben Jahren für die gesamte Dammstrecke von Neuburgweier bis zum Rheinhafendampfkraftwerk in Karlsruhe aus. Dabei ist der Abschnitt zwischen dem Waidweg in Karlsruhe und dem Anschluss des RHWD XXVI an den RHWD XXV am Rheinhafendampfkraftwerk aufgrund der unmittelbar angrenzenden Energieversorgungsinfrastruktur der baulich komplexeste Abschnitt. Aktuell besteht das Bestreben, dass mit diesem Abschnitt bereits in diesem Jahr begonnen werden soll.

Christine Neumann-Martin MdL begrüßt die Antwort des Ministeriums und hebt hervor, dass der Hochwasserschutz nicht nur eine technische, sondern auch eine gesellschaftliche Aufgabe ist. Es sei entscheidend, alle betroffenen Akteure in die Planungsprozesse einzubinden und dafür zu sorgen, dass die Region für zukünftige Herausforderungen im Bereich des Hochwasserschutzes bestens gerüstet ist. Die Beantwortung dieser Fragen durch die Landesregierung habe sie mit Spannung erwartet, um über den weiteren Verlauf der Hochwasserschutzmaßnahmen in der Region informiert zu sein und gegebenenfalls mit Anpassungen intervenieren zu können.

Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft steht weiterhin für Rückfragen und weiterführende Diskussionen zur Verfügung und wird die Umsetzung der Maßnahmen regelmäßig begleiten und prüfen.

Für Rückfragen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft
E-Mail: poststelle@um.bwl.de

Telefon: +49 711 126-0

Landtags-Drucksache 17/8298: 17_8298.pdf

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