Christine Neumann-Martin MdL fragt nach der Umsetzung der Landesheimbauverordnung
Kleine Anfrage an die Landesregierung
„2019 läuft die Übergangsfrist für die Umsetzung der Landesheimbauverordnung für Alten- und Pflegeheime ab“, erklärt die Abgeordnete. „Mit der Verordnung werden verschiedene Bau- und Raumkonzepte für Heime vorgeschrieben. Unter anderem muss für jeden Bewohner ein Einzelzimmer zur Verfügung stehen.“ Deshalb habe sie sich mit einer Anfrage an die Landesregierung gewandt, um festzustellen, inwiefern die Heime die Verordnung bereits umsetzen konnten, bzw. wo weitere Fristverlängerungen genehmigt wurden.
„Nach Auskunft des Sozialministeriums hat bisher nur ein kleinerer Teil der Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg, die 2009 bereits bestanden, die Landesheimbauverordnung umgesetzt“, so Christine Neumann-Martin MdL, die auch Mitglied im Ausschuss für Soziales und Integration ist. 101 Einrichtungen hätten die Verordnung umgesetzt, 56 seien geschlossen worden. „Der weit überwiegende Teil der stationären Einrichtungen hat aber eine Fristverlängerung beantragt,“ so Neumann-Martin weiter. Diese Frist kann auf bis zu 25 Jahre nach erstmaliger Inbetriebnahme oder erneuter Inbetriebnahme nach grundlegenden Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen verlängert werden.
Von den 349 stationären Einrichtungen, die eine weitere Fristverlängerung auf insgesamt 25 Jahre beantragt haben, wurden bisher 178 Anträge genehmigt. „Leider hat das Ministerium keine präzisen Auskünfte erteilt, wie viele Anträge noch in Bearbeitung sind, so dass wir nicht wissen, ob ggf. sogar weitere Einrichtungen geschlossen werden.“ Auch die Frage nach den Preisunterschieden für die Bewohner habe das Ministerium nicht präzise geantwortet, man gehe von 50 bis 150 Euro Mehrkosten pro Monat aus, so Neumann-Martin.
„Landesweit gibt es aus meiner Sicht noch einige ungeklärte Punkte“, so die Abgeordnete weiter. „Mich interessiert aber natürlich vor allem, wie die Situation vor Ort im Wahlkreis ist“. Deshalb steht sie auch im aktiven Austausch mit den Trägern vor Ort.