Förderaufruf Junges Wohnen

Abgeordnete Christine Neumann-Martin informiert über den aktuellen Stand zum Förderaufruf JUNGES WOHNEN:

Heute gab Bauministerin Nicole Razavi MdL die o.g. Förderlinie in Stuttgart bekannt. Sie ergänzt künftig die Angebote der sozialen Wohnraumförderung. „Mit dem Jungen Wohnen fördern wir zum ersten Mal bezahlbaren Wohnraum speziell für junge Menschen in Ausbildung. Das ist eine gezielte Investition in die Fachkräfte der Zukunft“, sagt Ministerin Razavi.

Die neue Förderlinie Junges Wohnen knüpft an eine gleichnamige Initiative des Bundes an: Deren Ziel ist es, die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch Wohnheimplätze zu verbessern. Hierfür stellt der Bund Mittel zur Verfügung. Die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende wird in Baden-Württemberg vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert, die für Auszubildende nun erstmals vom Bauministerium.

„Seit langem unterstützen wir bereits das Mitarbeiterwohnen im Rahmen unserer Mietwohnraumförderung. Das Junge Wohnen ist da eine sinnvolle Ergänzung. Wir können damit die Wohnbedürfnisse der Auszubildenden unmittelbar adressieren. Sobald uns die Fördermittel des Bundes zur Verfügung stehen, können wir 2024 auf ein zusätzliches Bewilligungsvolumen von 32,6 Millionen Euro zurückgreifen“, so Ministerin Razavi.

Mit dem Jungen Wohnen wird künftig die Schaffung von Wohnheimplätzen und gemeinschaftlich genutzten Räumen investiv unterstützt. Damit soll Auszubildenden mit einem Wohnberechtigungsschein zusätzlicher mietpreisgünstiger Wohnraum in Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden.

Ministerin Razavi: „Bezahlbares Wohnen ist auch eine veritable Standortfrage für Baden-Württemberg. Ohne gute Wohnangebote droht uns die Abwanderung gut ausgebildeter Fach- und Nachwuchskräfte. Das können wir uns nicht erlauben.“

Den Auftakt bildet der Förderaufruf „Wohnheimplätze für Auszubildende“, den das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen heute veröffentlicht hat. „Zunächst geht es uns um zusätzliche Wohnheimplätze, deren Schaffung wir investiv unterstützen wollen, um Engpässen zu begegnen. Neubaumaßnahmen haben wir besonders im Blick, aber natürlich auch die Unterstützung von Umbau und Aufstockung“, so Razavi.

Mit dem Förderaufruf werden Interessenten aufgefordert, bis zum 30. April 2024 ihr Interesse für die alsbaldige Förderung eines beabsichtigten und bereits konkretisierten Bauvorhabens beim Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen (per E-Mail an junges-wohnen@mlw.bwl.de) anzumelden. Das Ministerium lädt dann die Anmelder geeigneter Vorhaben zu einer fachlichen Erörterung ein. Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens und einer parallel laufenden Recherche des Ministeriums fließen in die Formulierung des finalen Förderangebots ein.

Der Förderaufruf zum Jungen Wohnen ist auf der Homepage des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen unter folgendem Link zu finden: https://www.mlw.baden-wuerttemberg.de/junges-wohnen

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