Sondervermögen – WIR sind für Kommunen da!
Zwei Drittel des Sondervermögens des Landes , das sind 8,75 Milliarden Euro, fließen in den nächsten zwölf Jahren direkt an unsere Gemeinden, Städte und Kreise, also etwa 729 Millionen Euro pro Jahr.
Im aktuellen Doppelhaushalt kommen weitere 550 Millionen Euro hinzu, sowie für die Kosten der Schulbegleitung an die SBBZ (50 %) und das Bundesteilhabe- und Inklusionsausgleichsgesetz mit insgesamt 175 Millionen Euro.
So werden die vorhandenen Reserven gezielt genutzt, um unsere Kommunen zu stärken und soziale Teilhabe vor Ort zu sichern.

